Begleitschreiben für Edelmetalle

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedem Versand von Edelmetallen ein Begleitschreiben mit Informationen über den Absender beigefügt wird.

Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Absenders
  • Telefonnummer und sonstige Kontaktinformationen
  • Angaben zur Sendung
  • Bankverbindung
  • eigenhändige Unterschrift
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